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für die Durchführung von Schulungen der Computare AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1
Leistung
  
1.1
Für Schulungen, die von der Computare AG(nachfolgend „Computare“ genannt) durchgeführt werden, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2
Schulungen werden von Computare als Öffentliche Kurse und als Kunden Schulungen ausgeschrieben und angeboten. 

Die Form des Unterrichtes ist entweder als Classroom Kurs (Frontalunterricht oder Workshop) oder als E-Learning Kurs ebenfalls angegeben.

1.3
Die Öffentliche Kurse stehen dem breiten Publikum offen. Zu Öffentlichen Kursen kann eine Firma ebenfalls einzelne Mitarbeiter entsenden.Schulungsinhalte, Termine und Schulungsort werden von Computare über das Internet oder im Printform publiziert.

1.4
Kunden Schulungen werden nur im Auftrag eines Kunden für dessen Mitarbeiter durchgeführt. Diese Kurse werden sonst nicht publiziert.Die Schulungsinhalte, Dauer, Termine, Preis und der Schulungsort werden gemeinsam mit dem Kunden erstellt und schriftlich offeriert. Diese Kurse sind Mehrwertsteuerpflichtig.

2
Öffentliche Kurse
  
2.1
Anmeldung und Bestätigung

Die Anmeldung zu einer öffentlichen Schulung hat schriftlich, per Post, E-Mail oder via Internet Kontaktformular an Computare zu erfolgen. Die Anmeldung muss die folgenden Informationen enthalten:Name und vollständige Firmenadresse des Teilnehmers – soweit vorhanden -, vollständige Rechnungsanschrift sowie Kursbezeichnung, -termin und –ort. 

Die bei Computare eingegangenen Anmeldungen werden in der Reihenfolge Ihres Eingangs berücksichtigt.
Nach Auftragseingang wird umgehend eine schriftliche Bestätigung verschickt. Erst danach ist der Auftrag verbindlich. 

Die Auftragsbestätigung umfasst alle Angaben bezüglich Preises, Datum und Uhrzeit der Schulung sowie des Veranstaltungsortes und ist innerhalb einer Kalenderwoche vom Auftraggeber zu prüfen und ggf. schriftlich zu reklamieren, andernfalls gilt der Auftrag zu den von Computare bestätigten Bedingungen.

2.2
Kursorganisation 

Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, Klassen zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder Kurse bei prozentualer Rückerstattung des Kursgeldes zu kürzen. 
Fällt eine Kursleitung aus, kann die Schulleitung einen Kursleiterwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen.

2.3
Kursplätze und Durchführung

Um unsere Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legen wir für jedes Lernangebot eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl fest. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben (unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung). 
Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt und das Kursgeld erlassen bzw. rückerstattet. 

Bei Unterbestand einer Klasse kann es in Einzelfällen vorkommen, dass wir den Kurs unter Vorbehalt des Einverständnisses der Kursteilnehmenden durchführen, jedoch das Kursgeld entsprechend erhöhen oder, wo es sinnvoll ist, die Anzahl der Lektionen reduzieren.

2.4
Kursausschluss

Die Computare AG behält sich vor, einen oder mehrere Kursteilnehmende aus einem Kurs begründet auszuschliessen. In folgenden Fällen ist das ganze Kursgeld geschuldet, d.h. es erfolgt weder eine anteilsmässige Rückerstattung noch ein Erlass des Kursgeldes: Kursausschluss aufgrund Nichtbezahlung des Kursgeldes sowie in schwerwiegenden Fällen (Ehrverletzung, Belästigung, vorsätzliche Sachbeschädigung etc.). 

2.5
Absage durch Computare

Computare behält sich das Recht vor, Schulungstermine zu ändern oder zu stornieren. Wird eine Schulung von Computare storniert, wird dies dem Auftraggeber mindestens 5 Arbeitstage vor Schulungsbeginn schriftlich mitgeteilt. Eventuelle Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

2.6
Absage durch Kursteilnehmer 

Die Anmeldung ist verbindlich. In einem Verhinderungsfall kann der Kursteilnehmer sich schriftlich (Brief oder E-Mail) bis 10 Arbeitstage vor Kursbeginn ohne Kostenfolge umbuchen oder abmelden. 

Bei einer Abmeldung nach Ablauf dieser Frist gelten folgende Konditionen:
2.6.1.Weniger als 10Arbeitstage –50% der gesamten Kurskosten sind fällig.
2.6.2.Weniger als 3 Arbeitstage –100% der gesamten Kurskosten sind fällig. 
2.6.3.Fernbleiben vom Kurs –100% der gesamten Kurskosten sind fällig.
2.6.4.Die Umbuchung auf einen Ersatzteilnehmer ist möglich. 
2.6.5.Nach dem Kursstart wird das Kursgeld nicht mehr zurückerstattet.

2.7
Preise
 
Die Preise für öffentliche Schulungen verstehen sich pro Teilnehmer und werden mit den jeweiligen Schulungsbeschreibungen veröffentlicht. Die Preise für die Schulungsunterlagen und die Prüfungsgebühr werden separat angegeben. Die Preise sind in der Regel von der Mehrwertsteuer befreit, da es sich um Schulleistungen handelt.

2.8
Nicht besuchte Lektionen

Nicht besuchte Lektionen können nicht nachgeholt werden und werden nicht rückerstattet.

2.9
Kursbestätigung

Auf Ihren Wunsch und nach erfolgtem Besuch von mindestens 80 Prozent der Kurslektionen, stellen wir Ihnen gerne eine Kursbestätigung aus oder tragen den Kursbesuch im Bildungspass des Schweizerischen Verbandes für Weiterbildung (SVEB) ein. Bedingung in beiden Fällen ist allerdings, dass Ihr Kurs nicht länger als ein Jahr zurückliegt.

3
Kunden Schulungen

3.1
Auftragserteilung
 
Kundenschulungen werden von einer Firma für ihre Mitarbeiter bestellt. Schulungsinhalte, Dauer und Schulungsort von Kunden Schulungen werden mit dem Kunden besprochen und anschliessend offeriert.

Ist die Offerte schriftlich angenommen und bestätigt – via E-Mail oder Brief, wird die Leistung schriftlich – via E-Mail oder Brief – von der Computare bestätigt. Diese Bestätigung enthält  die  Angaben bzgl. der Schulung wie  Preis, Datum, Ort und Titel.

Diese Bestätigung ist vom Auftraggeber sorgfältig zu prüfen. Allfällige Unstimmigkeiten müssen schriftlich umgehend angegeben werden. Sonst gilt die Bestätigung  als akzeptiert zu den von Computare bestätigten Bedingungen.

3.2
Rücktritt oder Umbuchung
 
Der Kunde kann eine Schulung bis spätestens 15 Arbeitstage vor dem vertraglich vereinbarten Schulungsbeginn kostenfrei stornieren oder verschieben. Erfolgt eine Rücktrittserklärung später als 15 Arbeitstage vor Schulungsbeginn, hat der Kunde die vollständige Schulungsgebühr zu entrichten. Die Stornierung oder Umbuchung muss schriftlich erfolgen.

3.3
Rechnungsstellung

Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Rechnungsstellung 10 Tage vor Schulungsbeginn und ist nach erbrachter Leistung sofort und ohne Abzug fällig.

4
Versicherung

Für alle von der Computare GmbH organisierten Kurse und Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Sie sind daher selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benutzen der Räumlichkeiten der Computare GmbH erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Computare GmbH nicht haftbar gemacht werden.

5
Copyright

Computare behält sich alle Rechte an den Kursunterlagen vor, dies gilt auch für die Übersetzung, den Nachdruck und die Vervielfältigung der Schulungsunterlagen oder Teilen daraus. Kein Teil der Schulungsunterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung von Computare in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der eigenen Unterrichtsgestaltung, reproduziert werden.

6
Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Daten der Kunden werden von Computare erfasst und nur für interne Zwecke genutzt. Computare verpflichtet sich, die Daten nicht an Dritte weiterzugeben und alle Informationen vertraulich zu behandeln.
Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten des Kunden ist die schweizerische Datenschutzverordnung. Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder die schweizerische Datenschutzverordnung oder eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.

7
Foto, Video- und Audio-Aufnahme

Ohne ausdrückliches Einverständnis der Computare GmbH und/oder der Kursteilnehmenden dürfen in den Räumlichkeiten der Computare GmbH keine Fotos, Video- oder Audio-Aufnahmen gemacht werden.

8
Programm- und Preisänderungen

Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.

9
Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Jeder Schulungsauftrag unterliegt dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Arlesheim BL.

10
Ergänzende Bestimmungen

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der sonstigen Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder unvollständig sein, so tritt an deren Stelle oder zur Ausfüllung einer Regelungslücke eine aus vernünftiger, objektiver Sicht für beide Vertragsparteien zu einem angemessenen Interessenausgleich führende Regel. Sollten sich die Vertragsparteien trotz dieser Regel nicht einigen können, tritt das Schweizerische Recht ins Kraft.

11
Reklamation des Kunden

Reklamationen des Kunden wegen Ausführung oder Nichtausführung von Aufträgen jeder Art oder Beanstandungen von Rechnungen sowie andere Mitteilungen sind sofort, spätestens aber innert 30 Tagen, anzubringen, ansonsten gilt die Ausführung bzw. Nichtausführung als genehmigt.

12
Datenschutzerklärung für die Nutzung von Google Analytics

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Reinach im Januar 2021